Allgemeine Verkaufsbedingungen von Solinst
Sonden für die Wasserqualität
Solinst Eureka, ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung und Herstellung von Multiparameter-Wasserqualitätssonden.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gültig ab 1. Januar 2026
1. Anwendbare Bedingungen und Konditionen.
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen („Geschäftsbedingungen„) regeln den Verkauf von Produkten und gegebenenfalls damit verbundenen Dienstleistungen (zusammenfassend „Produkte„) durch Solinst Canada Inc. und Solinst Eureka LLC (zusammenfassend „Solinst„), auf die im [Angebot, Vorschlag, Auftragsbestätigung oder Rechnung] von Solinst Bezug genommen wird (zusammenfassend als „Solinst-Dokumentation“ bezeichnet).
Das Angebot von Solinst, die Produkte an Sie („Käufer„) zu verkaufen, setzt ausdrücklich voraus, dass der Käufer diese Geschäftsbedingungen akzeptiert, was durch die Bestellung der Produkte durch den Käufer, die Annahme der bestellten Produkte durch den Käufer oder die Bezahlung der bestellten Produkte durch den Käufer nachgewiesen wird. Wenn zusätzliche oder abweichende Bedingungen in einer Bestellung des Käufers, einer anderen Dokumentation oder einer anderen Mitteilung des Käufers (zusammenfassend als „Käuferformulare“ bezeichnet) enthalten sind, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich in einem gesondert von Solinst und dem Käufer unterzeichneten Dokument vereinbart wurde] Solinst widerspricht hiermit allen solchen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in Käuferformularen, und keine Bedingungen in Käuferformularen werden Teil des Vertrags zwischen Solinst und dem Käufer oder binden Solinst.
Sollte eine dieser Bedingungen im Widerspruch zur Solinst-Dokumentation stehen, haben diese Bedingungen Vorrang.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit nach eigenem Ermessen von Solinst geändert werden, wobei solche Änderungen nicht für bereits bestehende Bestellungen gelten.
2. Zahlung
Alle Bestellungen unterliegen der Kreditgenehmigung. Solinst behält sich das Recht vor, Kreditbedingungen nach eigenem Ermessen zu gewähren, zu ändern, zu widerrufen oder zu beschränken.
Die Standardzahlungsbedingungen von Solinst sind dreißig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum für Kunden mit genehmigten Krediten. Kunden ohne Kreditwürdigkeit sind verpflichtet, Bestellungen im Voraus zu bezahlen, bis ein Kredit gewährt wird. Der Käufer ist verpflichtet, den Gesamtkaufpreis für die Produkte gemäß der geltenden Solinst-Dokumentation innerhalb der auf der Rechnung von Solinst angegebenen Zahlungsfristen oder, falls kein bestimmtes Fälligkeitsdatum angegeben ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum
vollständig zu zahlen.
Die Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen von Solinst enthalten die geltenden Zahlungsbedingungen.
Wird ein Betrag bei Fälligkeit nicht bezahlt, behält sich Solinst das Recht vor, auf überfällige Beträge Zinsen in Höhe von maximal eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz zu erheben, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung. Solinst behält sich außerdem das Recht vor, Lieferungen auszusetzen oder Vorauszahlung zu verlangen, wenn ein Konto überfällig wird.
Rechnungen werden für Sendungen innerhalb Kanadas in kanadischen Dollar und für Sendungen außerhalb Kanadas in US-Dollar ausgestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Eingeschränkte Garantie
Im Allgemeinen, jedoch vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieses Abschnitts [5], garantiert Solinst, dass alle neuen, von Solinst hergestellten Produkte, die der Käufer direkt von Solinst (oder einem autorisierten Vertriebshändler von Solinst) erwirbt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum des Versands vom jeweiligen Solinst-Standort frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Für die folgenden Produkte gelten jedoch kürzere Garantiezeiten, wie in der folgenden Tabelle beschrieben:
Wenn in der Solinst-Dokumentation eine andere Garantiezeit angegeben ist, gilt diese Garantiezeit.
Für Produkte, die eingebettete Software oder Firmware von Solinst enthalten, ist diese Software oder Firmware während der geltenden Gewährleistungsfrist nur insoweit durch die vorstehende Gewährleistung abgedeckt, als diese Software oder Firmware
für den Betrieb des Produkts wie in der Solinst-Dokumentation beschrieben erforderlich ist, ansonsten aber nicht durch die vorstehende Gewährleistung abgedeckt ist. Software- und Firmware-Updates und neue Funktionen sind nicht Bestandteil der Garantie, es sei denn, sie wurden zwischen Verkäufer und Käufer in einer gesondert unterzeichneten Vereinbarung schriftlich vereinbart.
Die vorstehende Garantie gilt für (i) den Erstkäufer, der das Produkt direkt von Solinst erwirbt, oder (ii) den ersten Endbenutzer, der das Produkt über einen autorisierten Solinst-Händler erwirbt.
Diese Garantie ist nicht übertragbar. Jeder Weiterverkauf, jede Abtretung oder Übertragung des Produkts außerhalb der autorisierten Vertriebskanäle von Solinst oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Solinst führt zum Erlöschen dieser Garantie.
Die vorstehende Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler nur insoweit ab, als diese Fehler: (i) bei normalem Gebrauch des Produkts für die Zwecke, für die das Produkt bestimmt ist, auftreten; (ii) das Produkt in Übereinstimmung mit der geltenden Produktdokumentation und der Solinst-Dokumentation installiert, betrieben und gewartet wird; und (iii) das Produkt ordnungsgemäß gewartet und nur innerhalb seiner veröffentlichten Konstruktionsspezifikationen betrieben wird.
Die vorstehende Produktgarantie deckt nicht ab und erstreckt sich nicht auf, und Solinst hat gegenüber dem Käufer keine Garantieverpflichtung in Bezug auf: (i) Verbrauchs- oder Verschleißteile des Produkts, wie z. B. Batterien, Kabel, Schläuche und Anschlüsse; (ii) Schäden an einem Produkt, die durch normalen Verschleiß, Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäße Installation oder Lagerung, unzureichende Wartung, Kalibrierungsfehler oder nicht autorisierte Reparaturen oder Änderungen verursacht werden; (iii) Betrieb eines Produkts gemäß den Angaben in den Solinst-Benutzerhandbüchern; (iv) Schäden an einem Produkt, die auf Handlungen außerhalb der Kontrolle von Solinst zurückzuführen sind, einschließlich Stromstößen, höherer Gewalt, einschließlich Blitzschlag, Überschwemmungen, Feuer, Wind, Schnee, Hagel, extremer Temperaturen oder Drücke, Korrosion oder anderer Naturereignisse oder -katastrophen; (v) kosmetische Schäden an Produkten, die die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigen; (vi) Produkte, bei denen die Seriennummern entfernt, verunstaltet oder verändert wurden; (vii) Produkte, die außerhalb der autorisierten Vertriebskanäle von Solinst weiterverkauft oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Solinst übertragen wurden. Der Klarheit halber sei darauf hingewiesen, dass die Vermietung oder das Leasing von Produkten durch einen autorisierten Vertriebshändler oder Vermietungspartner an sich nicht zum Erlöschen der Garantie führt; die Garantie gilt jedoch nur für den ursprünglichen Käufer oder autorisierten Vermietungspartner und wird nicht auf nachfolgende Mieter oder Benutzer von; (viii) Produkte oder Teile oder Komponenten der Produkte, die nicht von Solinst hergestellt wurden (für solche Produkte, Teile oder Komponenten der Produkte kann jedoch eine Garantie des betreffenden Dritten gelten, die Solinst nach Möglichkeit auf den Käufer und diesen Dritten ausdehnt); die Software oder Firmware von Solinst (mit Ausnahme der oben genannten Punkte); und (iv) alle cloudbasierten Dienste und Dienste von Drittanbietern, die über unsere Website verfügbar sind.
Um die vorstehende Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer: (i) sich mit Solinst in Verbindung setzen, um eine RMA-Nummer (Return Material Authorization) zu erhalten; (ii) Solinst einen Kaufnachweis für das Produkt, das Gegenstand des Garantieanspruchs ist, sowie eine Beschreibung aller Material- oder Verarbeitungsfehler der garantierten Waren vorlegen; (iii) das defekte Produkt fracht- und versicherungsfrei an die vom Käufer angegebene Adresse von Solinst senden. Der Käufer ist für jeglichen Verlust
oder Beschädigung des Produkts während des Transports verantwortlich.
Nach Eingang des Produkts bei Solinst wird Solinst das Produkt innerhalb eines angemessenen Zeitraums bewerten, und wenn der Mangel unter die vorstehende Garantie fällt, wird Solinst nach eigenem Ermessen das Produkt reparieren oder durch ein neues oder
überholtes Produkt ersetzen, oder, wenn eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, den vom Käufer für das Produkt mit Garantie gezahlten Kaufpreis zurückerstatten. Wenn ein Garantieanspruch anerkannt wird, übernimmt Solinst die Kosten für den Rückversand.
Die vorstehende Gewährleistung gilt ausschließlich und anstelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, Garantien, Bedingungen oder Bestimmungen jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, die hiermit im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausdrücklich abgelehnt und ausgeschlossen werden.
4. Eigentum, Lieferung und Gefahr des Verlustes
Das Eigentumsrecht und das Verlustrisiko für alle Produkte gehen mit dem Versand aus dem Werk von Solinst auf den Käufer über.
Die Versandart wird vom Käufer bestimmt und kann entweder unfrei auf das Speditionskonto des Käufers oder vorausbezahlt auf das Konto von Solinst erfolgen. Bei vorausbezahltem Versand stellt Solinst dem Käufer die vom Spediteur oder Frachtführer tatsächlich in Rechnung gestellten Frachtkosten in Rechnung. Wird eine Sendung unfrei versandt, aber der Spediteur stellt sie Solinst in Rechnung, behält sich Solinst das Recht vor, diese Beträge dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Bei Sendungen, die eine grenzüberschreitende Einfuhr beinhalten, gibt Solinst an, ob es als Importeur auftritt. Bei Sendungen von Kanada in die Vereinigten Staaten kann Solinst die Zölle und Maklergebühren im Voraus bezahlen und als Importeur auftreten. In allen anderen Fällen des internationalen Versands ist der Käufer für die Zollabfertigung, Zölle, Maklergebühren, Steuern und alle anderen importbezogenen Kosten verantwortlich. Für Inlandslieferungen innerhalb des Herkunftslandes gelten die Einfuhrbestimmungen nicht.
5. Rücksendungen und Stornierungen
Bestellungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Solinst nicht storniert werden. Solinst kann nach eigenem Ermessen die Stornierung einer Bestellung zulassen, sofern die Produktion noch nicht begonnen hat und es sich bei den Produkten nicht um Sonderanfertigungen, Spezialaufträge oder nicht standardisierte Artikel handelt. Solinst behält sich das Recht vor, bestimmte Produkte in der entsprechenden Solinst-Dokumentation als nicht stornierbar zu kennzeichnen. Wird die Stornierung genehmigt, nachdem die Produktion bereits begonnen hat, trägt der Käufer die Kosten, die Solinst entstanden sind, einschließlich Material-, Arbeits- und Verwaltungskosten.
Sobald die Lieferung der Produkte angenommen wurde, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte akzeptiert hat.
Ohne eine von Solinst vorab erteilte RMA-Nummer (Return Material Authorization) dürfen keine Produkte zurückgegeben werden. Alle zurückgesandten Produkte müssen frachtfrei verschickt werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Solinst behält sich das Recht vor,
nicht autorisierte Rücksendungen abzulehnen.
Zurückgegebene Geräte müssen eine ausgefüllte Reinigungsbescheinigung enthalten, die bestätigt, dass die Produkte ordnungsgemäß gereinigt wurden und frei von gefährlichen, giftigen oder anderweitig schädlichen Stoffen sind. Solinst verlässt sich zum Schutz seiner Mitarbeiter auf die Richtigkeit dieser Bescheinigung. Solinst behält sich das Recht vor, zurückgesandte Produkte, die nicht ordnungsgemäß gereinigt wurden, abzulehnen. Der Käufer ist für alle Kosten verantwortlich, die mit der Rücksendung, der Reinigung, der Handhabung und den anfallenden Verwaltungsgebühren verbunden sind, wenn die zurückgesandten Produkte diese Anforderungen nicht erfüllen.
Für Reparaturen, die durch die geltende Garantie abgedeckt sind, wird keine Gebühr erhoben. Für Reparaturen, die nicht unter die Garantie fallen, wird eine Bewertungsgebühr pro Produkt erhoben, und die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Wenn kein Fehler gefunden wird, bleibt die Bewertungsgebühr fällig. Wenn der Käufer innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Ausstellung eines Reparaturangebots keine Anweisungen erteilt, behält sich Solinst das Recht vor, für
Produkte, die im Werk von Solinst verbleiben, eine Aufbewahrungsgebühr von 100 US-Dollar pro Monat und RMA zu berechnen.
Für neue und unbenutzte Produkte, die zur Gutschrift zurückgegeben werden, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr erhoben. Genehmigte Gutschriften werden dem Konto des Käufers gutgeschrieben; Rückerstattungen werden nicht gewährt.
6. Begrenzung der Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Solinst und seinen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitern oder Vertretern (die für die Zwecke dieses Abschnitts gemeinsam in die Definition von Solinst einbezogen werden) für alle Schäden oder Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) diesen Bedingungen, (b) der Verwendung, der Unfähigkeit zur Verwendung oder dem Betrieb der Produkte durch den Käufer oder (c) aus den Verpflichtungen von Solinst im Zusammenhang mit den Produkten ergeben, auf jeden Fall ausgeschlossen: (a) diesen Bedingungen, (b) der Verwendung, der Unmöglichkeit der Verwendung oder dem Betrieb der Produkte durch den Käufer oder (c) aus den Verpflichtungen von Solinst im Zusammenhang mit den Produkten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung, die Herstellung, den Verkauf und die Lieferung der Produkte,
den Betrag übersteigen, den der Käufer tatsächlich für die Produkte gezahlt hat, die die Haftung begründen. In keinem Fall haftet Solinst gegenüber dem Käufer für indirekte Schäden, Folgeschäden, besondere Schäden oder Schäden mit Strafcharakter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Einnahme- oder Gewinnverluste oder Schäden am Ruf oder am Firmenwert, selbst wenn Solinst von der Möglichkeit solcher Schäden oder Verluste wusste oder darauf hingewiesen wurde. Diese Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob eine solche Haftung aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, einer gesetzlichen Haftung oder einer anderen Rechtstheorie resultiert.
7. Höhere Gewalt
Solinst haftet dem Käufer gegenüber nicht für Liefer- oder Leistungsausfälle oder Liefer- oder Leistungsverzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von Solinst liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Krankheiten, Pandemien und Epidemien, Kriegshandlungen, Aufruhr, Rebellion, Terrorismus, Embargo, behördliche Maßnahmen, Arbeitskräftemangel, Streiks oder Streitigkeiten, Nichtverfügbarkeit von Komponenten, Materialien oder Teilen, Strom, Energie oder Transportmitteln oder Transportverzögerungen. Im Falle einer solchen Verzögerung wird die Liefer- oder Leistungsfrist um den Zeitraum verlängert, der erforderlich ist, um die Auswirkungen einer solchen Verzögerung zu überwinden. Sollte Solinst jedoch nach vernünftigem Ermessen feststellen, dass eine solche Liefer- oder Leistungsverzögerung wahrscheinlich neunzig (90) Tage oder länger andauern wird, kann Solinst jeden Auftrag, der diesen Geschäftsbedingungen unterliegt, stornieren oder kündigen, und Solinst hat keine Haftung oder weitere Verpflichtung gegenüber dem Käufer in Bezug auf diesen Auftrag.
8. Zuweisung
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Solinst abzutreten. Eine solche Zustimmung entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen und Haftungen aus diesen Bedingungen.
9. Überschriften, Trennbarkeit und Verzicht
Überschriften und Abschnittsverweise dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Teils einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit einer anderen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des verbleibenden Teils der betreffenden Bestimmung. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann verbindlich, wenn er von der Partei, die gebunden werden soll, schriftlich erklärt wird. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Bedingungen gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung, und ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Bedingungen gilt nicht als dauerhafter Verzicht, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen.
10. Geltendes Recht
Diese Bedingungen sind wie folgt zu regeln und auszulegen:
- a. Für Produkte, die von Solinst Canada Ltd. verkauft werden, unterliegen diese Geschäftsbedingungen den Gesetzen der Provinz Ontario und den dort geltenden Bundesgesetzen Kanadas und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern würden. Die Parteien erkennen unwiderruflich die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Ontario mit Sitz in der Stadt Brampton sowie der Berufungsgerichte an und unterwerfen sich dieser.
- b. Für Produkte, die von Solinst Eureka LLC verkauft werden, unterliegen diese Geschäftsbedingungen den Gesetzen des Staates Texas und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern würden. Die Parteien erkennen unwiderruflich die ausschließliche Zuständigkeit der Staats- und Bundesgerichte in Texas an und unterwerfen sich dieser.
Jede Partei verzichtet auf Einwände gegen die Zuständigkeit eines Verfahrens vor diesen Gerichten, einschließlich der Behauptung, ein solches Gericht sei ungeeignet.
